ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge mit digital lokal – Agentur für lokales Online-Marketing von Benjamin Fritz (im Folgenden „digital lokal“) über Dienstleistungen im Bereich

  • der Suchmaschinen-Optimierung (SEO) Analyse der Auftraggeberwebseite, Off- und On-Page-Optimierung
  • der Suchmaschinenwerbung (SEA / Google Ads (ehemals Google AdWords) Kampagnenbau, Keyword-Definition, Kampagnen-Optimierung, Stellung von Rufnummern, Auswertung der Anfrage
  • der Erstellung und Verwaltung von Verzeichniseinträgen Erstellung und Pflege von Firmeneinträgen und –profilen bei Webseiten Dritter
  • des Monitorings von Online-Bewertungs-Plattformen Monatliche Sichtung von Bewertungs-Plattformen, Information und Reaktion in Absprache mit Auftraggeber
  • der Erstellung und Verwaltung von Facebook Ads Einrichtung Kampagnenziel, -budget und -zeitraum, Auswahl der Region und der Zielgruppe, Erstellung von Werbeanzeigen und Monitoring der Werbeziele
  • der Erstellung und Verwaltung von Instagram Ads Erstellung von Werbeanzeigen inkl. Auswahl des Bildes und relevanter Hashtags, Festlegung des Budgets, der Zielgruppe und der regionalen Verbreitung, sowie Monitoring der Werbeziele
  • der Erstellung von YouTube Werbeanzeigen Einrichtung eines YouTube-Kontos, Erstellung einer YouTube-Werbekampagne inkl. Festlegung der Region, des Werbebudgets und -zeitraums sowie des Werbeformats
  • sowie für alle weiteren Produkte im Bereich der Beratung und Durchführung von Online-Marketing-Maßnahmen und Internet-Werbung

Die Einzelheiten der Leistung ergeben sich aus den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen (§ 4).

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind für den Inhalt der Vertragsbeziehung zwischen digital lokal und dem Auftraggeber einzig maßgebend, soweit nicht im Auftragsformular oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist. Abweichende Regelungen in diesem Sinne bedürfen der Schriftform.

Dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die AGB von digital lokal zu Grunde; es gelten ausschließlich diese AGB. Die AGB des Auftraggebers gelten nicht. Die vorliegenden AGB gelten auch dann, wenn digital lokal in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt und den abweichenden AGB des Auftraggebers zuvor nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Änderungsvorbehalt

digital lokal ist berechtigt, diese AGB und die jeweiligen Leistungsbeschreibungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.

digital lokal hat dieses Recht nur, wenn die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von digital lokal dem Auftraggeber zumutbar ist.

digital lokal teilt dem Auftraggeber die Änderungen spätestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mit.

Ist der Auftraggeber mit den Änderungen nicht einverstanden, so kann er diesen widersprechen. digital lokal weist den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung sowohl auf sein Widerspruchsrecht hin, als auch darauf, dass die Änderungen als genehmigt gelten, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Zugang der Änderungsmitteilung in Schriftform widerspricht.

§ 3 Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von digital lokal sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine Bestellung des Auftraggebers und eine entsprechende Auftragsbestätigung von digital lokal, bzw. durch den Beginn der Leistungserbringung durch digital lokal, zustande.

§ 4 Leistungsbeschreibung

A) Suchmaschinenoptimierung (SEO)

digital lokal erbringt eine umfassende Dienstleistung im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) mit dem Ziel, während der Vertragslaufzeit die Platzierung des Internetauftritts (Webseite) des Auftraggebers bei Google zu verbessern, idealerweise auf eine der führenden Positionen. digital lokal wird die ihr übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen, dem jeweiligen Stand der Technik angepasst, durchführen. digital lokal garantiert dem Auftraggeber jedoch keine Aufnahme oder bestimmte Platzierung der Webseite bei Google. Klarstellend wird festgehalten, dass digital lokal insoweit keinen konkreten Erfolg schuldet.

Leistungen von digital lokal

Die Dienstleistung von digital lokal im Bereich Suchmaschinenoptimierung gliedert sich grundsätzlich in zwei Schritte:

Einrichtung

Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt digital lokal mit der Analyse der Auftraggeberwebseite. Je nach Bedarf können folgende Maßnahmen durchgeführt werden:

Grundlegende Analyse des IST-Zustandes der Seite bezüglich Onpage- und Offpage-Faktoren (technische, strukturelle und inhaltliche Prüfung)

Falls noch nicht vorhanden: Erstellung einer Website bzw. Erstellung einer Zielseite für einen Teilbereich

Falls noch nicht vorhanden: Einrichtung / Anmeldung grundlegender Systeme (z.B. Google Search Console)

Nach Abschluss der anfänglichen Analyse (und ggf. Erstellung) der Auftraggeberwebseite werden die Einmalkosten in Rechnung gestellt. Sofern ein monatlicher Service (nachfolgend 2.) gebucht wurde, beginnt nun die Mindestvertragslaufzeit und dem Auftraggeber werden die monatlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Service – Onpage- und Offpage-Optimierung

Nach Fertigstellung der Kampagne werden je nach Bedarf und Budget, das für eine SEO-Kampagne monatlich zur Verfügung steht (SEO-Budget), fortan folgende Maßnahmen durchgeführt:

  • Analyse der Webseite
  • auf aktuelle Positionierung,
  • Aufbau der Webseite und Möglichkeiten zur Optimierung
  • Analyse der Möglichkeiten zur mobilen Optimierung der Website
  • Keyword-Recherche
  • Planung der sich aus der Analyse ergebenden Änderungen oder Beschreibung der erforderlichen Änderungen zur weiteren Optimierung durch den Auftraggeber
  • Planung und Konzeption der Suchbegriffe und SEO-Seiten
  • Konkurrenzanalyse der wichtigen Begriffe für die Texterstellung
  • Überprüfung bestehender bzw. Konzeption neuer Texte und Inhalte (inkl. Überschriftenstruktur und Body)
  • Konzeption von verkaufsfördernden Website-Elementen
  • Konzeption von Titles und Meta Descriptions
  • Strukturelle Überprüfung der Webseite (u.a. URL-Struktur)
  • Überprüfung der Indexierbarkeit der Webseite
  • Umsetzung der sich aus der Planung ergebenden Änderungen oder Beschreibung der erforderlichen Änderungen zur weiteren Optimierung durch den Auftraggeber
  • Erstellung bzw. Anpassung der Struktur der Auftraggeberwebseite
  • Erstellung bzw. Anpassung aller Texte und Inhalte
  • Externe Verlinkung der Website in Rücksprache mit Auftraggeber
  • Optimierung aller relevanten Google-Faktoren auf der Webseite
  • Optimierung der Ladezeiten der Website (Bilder komprimieren, Website komprimieren)
  • Überprüfung und Anpassung der Snippets in den Google Suchergebnis-Seiten
  • Einbau von strukturierten Daten zur besseren Lesbarkeit für Suchmaschinen
  • Durchführung von weiteren Maßnahmen, die auf die verbesserte Positionierung dieser Webseite abzielen
  • Reporting: Regelmäßiger Bericht über die Entwicklung der Auftraggeberwebseite (z.B. Positionierung, Besucher etc.) sowie Auskunft auf Anfrage des Auftraggebers

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Optimierungsdienstleistungen für die Dauer von mind. 12 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er dennoch die Einrichtungsgebühren und das monatliche SEO-Budget, welches bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre.

B) Suchmaschinenwerbung (SEA) / Google Ads (ehemals Google AdWords) / Bing Ads

Festlegung des Werbebudgets für SEA-Maßnahmen

SEA-Budget

Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen digital lokal zur Verfügung stellt (=SEA-Budget). Dieses SEA-Budget darf durch Aktivitäten von digital lokal nicht überschritten werden, es kann aber unterschritten werden. Sollte das SEA-Budget Budget in einem Monat unterschritten werden, wird der Restbetrag auf den Folgemonat übertragen; eine Auszahlung ist nicht möglich.

Das SEA-Budget kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder vermindert werden.

Weitere Produkte

Optional kann der Auftraggeber verschiedene weitere Produkte und Dienstleistungen (insbes. Kampagnen im Google-Displaynetzwerk, mobiler Anzeigenaussteuerung, Remarketing Kampagnen) hinzubuchen und auch hierfür ein monatliches Zusatzbudget festlegen. Dieses Zusatzbudget darf durch Aktivitäten von digital lokal nicht überschritten werden, aber es kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder reduziert werden.

Leistungen von digital lokal

Alle vorgenannten Dienstleistungen von digital lokal im Bereich Suchmaschinenwerbung gliedern sich in zwei Schritte:

Einrichtung

Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt digital lokal mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme.

  • Grundlegende Analyse des Auftraggebers bezüglich Möglichkeiten zur Suchmaschinenwerbung (SEA)
  • Eingehende Betrachtung der Mitbewerber gemeinsam mit dem Auftraggeber
  • Falls noch nicht vorhanden: Einrichtung / Anmeldung grundlegender Systeme wie Google Ads-Konto oder Bing Ads-Konto (im Namen des Auftraggebers). Akzeptanz der Nutzungsbedingungen von Google Ads bzw. der Nutzungsbedingungen von Bing Ads im Namen der Auftraggebers durch digital lokal. Sofern bereits vorhanden, übernimmt digital lokal für den Auftraggeber die Optimierung seines im Vertrag angegebenen Google Ads und/ oder Bing Ads- Kontos. Hierzu übernimmt digital lokal das Google Ads und/ oder Bing Ads-Konto des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Google Ads Tagesbudget bzw. passt die Einstellungen an.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, digital lokal die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google Ads Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google Ads Kontos mit dem jeweiligen google Ads bzw. Bing Ads-Konto von digital lokal zu.

digital lokal verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.

Zeitgleich werden dem Auftraggeber die Einmalkosten in Rechnung gestellt.

Service – SEA-Optimierung

Nach Festlegung des Werbebudgets und Fertigstellung der Einrichtung werden je nach SEA- und Servicebudget, das im Monat für eine Werbemaßnahme zur Verfügung steht:

  • Definition von Zielen der SEA-Kampagne, Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
  • Verwaltung der Einstellungen des Unternehmenskontos (Gebotsstrategie, Zielgruppen, Standort, auszuschließende Keywords)
  • Konzeption einer geeigneten Struktur für verschiedene Kampagnen und Anzeigengruppen
  • Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender Google Ads- und/oder Bing Ads-Kampagnen
  • Festlegung der Zielseiten-URL und des angezeigten Link-Pfads
  • Erstellung des Anzeigentitels und Beschreibung
  • Hinzufügen von Anzeigenerweiterungen (u.a. Sitelink, Standort, Telefon, SMS, Preis, Produkt, Angebot, Snippet, Rezensionen)
  • Laufende Optimierung der Kampagnen
  • Überprüfung der Suchbegriffe
  • Hinzufügen von Anzeigen
  • Hinzufügen oder Ausschluss von Keywords
  • Anpassung der Keyword-Optionen

Mit dem Start der Kampagne beginnt die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mindestens 4 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Google Ads Konto des Auftraggebers verursachen darf. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Google Ads Kontos über den Auftraggeber läuft. Hierzu wird der Auftraggeber als Rechnungsempfänger im Google Ads Konto hinterlegt. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Auftraggeber eine Rechnung über die monatlichen Kosten für den im Vertrag festgelegten Rechungsturnus (Service-Budget) sowie die Einmalkosten.

Sonstige Bestimmungen

Bei der Verwendung von markenrechtlich geschützten Begriffen in den Google Ads Anzeigentexten liegt es in der Verantwortung des Auftraggebers, die dafür erforderliche Freigabe beim Markeninhaber einzuholen.

Etwaige Änderungen an der Webseite des Auftraggebers (v.a. URL-Änderungen) sind digital lokal vorab mitzuteilen. digital lokal weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen und/oder Darstellungsfehler der SEA-Anzeigen auftreten können.

digital lokal wird alle zu erbringenden Leistungen nur in der vom Gesetzgeber vorgeschrieben und von den Suchmaschinen erlaubten Art und Weise durchführen, sowie bei der Einrichtung der Kampagne die entsprechenden Google- bzw. Bing-Richtlinien einhalten.

digital lokal garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch die Dauer der Anzeigenschaltung. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.

Die Performance der Kampagne kann der Auftraggeber in seinem Loginbereich jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen zur Erfolgsmessung individualisiert aufgeführt.

Eine Pausierung oder das Aussetzen der Kampagne ist während der Laufzeit nicht möglich.

Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er die Servicebudgets, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären, sowie weiterhin die aus dem monatlichen SEA-Budget bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Kosten.

C) Erstellung und Verwaltung von Verzeichniseinträgen

Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrages zwischen digital lokal und dem Auftraggeber ist die Erstellung und Verwaltung von Firmeneinträgen und -profilen bei Webseiten Dritter – nachfolgend „Verzeichnisse“ genannt.

Leistungen von digital lokal:

Dienstleistungen von digital lokal im Bereich Verzeichniseinträge bestehen aus der Erstellung und / oder der Verwaltung der Einträge:

Erstellung

digital lokal übermittelt nach Vertragsschluss, die von dem Auftraggeber angegebenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten an die im Auftrag definierten Verzeichnisse. Der Auftraggeber bevollmächtigt digital lokal, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber den Verzeichnissen, in seinem Namen aufzutreten. Der Auftraggeber akzeptiert die Nutzungsbedingungen der jeweils definierten Verzeichnisse. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängen vom einzelnen Verzeichnis ab und kann durch digital lokal nicht in jedem Fall beeinflusst werden. digital lokal kann in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Auftraggebers an die Verzeichnisse gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Auftraggeber angegebenen Daten an diese Verzeichnisse gilt die vertragliche Leistung durch digital lokal als erbracht. Nach Abschluss der Erstellung der definierten Verzeichnisse werden die Einmalkosten in Rechnung gestellt. Sofern eine monatliche Verwaltung (nachfolgend 2.) gebucht wurde, beginnt nun die Mindestvertragslaufzeit und dem Auftraggeber werden die monatlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Service - Verwaltung der im Auftrag definierten Verzeichniseinträge

  • Überprüfung der Korrektheit der Einträge (ggf. Änderungen durch Dritte) und Änderung in Rücksprache mit Auftraggeber
  • Erstellung von Beiträgen (betrifft Google My Business)
  • Ggf. Monitoring von Rezensionen und Bewertungen, ggf. Beantwortung der Kommentare in Rücksprache mit Auftraggeber
  • Übernahme von Änderungswünschen des Auftraggebers (1 pro Monat)

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Optimierungsdienstleistungen für die Dauer von mind. 12 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er dennoch die Einrichtungsgebühren und das monatliche Service-Budget, welches bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre.

D) Monitoring von Online-Bewertungs-Plattformen

Gegenstand des Vertrags

Gegenstand des Vertrages zwischen digital lokal und dem Auftraggeber ist das Monitoring von Rezensionen, Bewertungen und Kommentaren von Unternehmensprofilen bei Webseiten Dritter – nachfolgend „Online-Bewertungs-Plattformen“ genannt.

Leistungen von digital lokal:

Dienstleistungen von digital lokal im Bereich Online-Bewertungs-Plattformen bestehen aus der Erstellung eines Unternehmens-Profils und / oder der Verwaltung der Online-Bewertungs-Plattformen:

Erstellung

digital lokal übermittelt nach Vertragsschluss, die von dem Auftraggeber angegebenen Daten wie Firmenname, Anschrift, Kontaktmöglichkeiten an die im Auftrag definierte Online-Bewertungs-Plattform. Der Auftraggeber bevollmächtigt digital lokal, zum Zwecke der Übermittlung und Veröffentlichung der Daten gegenüber der Online-Bewertungs-Plattform, in seinem Namen aufzutreten. Der Auftraggeber akzeptiert die Nutzungsbedingungen der jeweils definierten Online-Bewertungs-Plattform. Der Zeitpunkt der Veröffentlichung der übermittelten Daten, die Veröffentlichungsdauer und die Art der Veröffentlichungsdarstellung hängen vom einzelnen Online-Bewertungs-Plattform ab und kann durch digital lokal nicht in jedem Fall beeinflusst werden. digital lokal kann in diesen Fällen nur eine ordnungsgemäße Übermittlung der Daten des Auftraggebers an die Online-Bewertungs-Plattformen gewährleisten. Mit der korrekten Übermittlung der von dem Auftraggeber angegebenen Daten an diese Online-Bewertungs-Plattformen gilt die vertragliche Leistung durch digital lokal als erbracht. Nach Abschluss der Erstellung der definierten Verzeichnisse werden die Einmalkosten in Rechnung gestellt. Sofern ein monatliches Monitoring (nachfolgend 2.) gebucht wurde, beginnt nun die Mindestvertragslaufzeit und dem Auftraggeber werden die monatlichen Kosten in Rechnung gestellt.

Service - Monitoring der im Auftrag definierten Online-Bewertungs-Plattformen

  • Monitoring von Rezensionen und Bewertungen,
  • ggf. Beantwortung der Kommentare in Rücksprache mit Auftraggeber
  • Übernahme von Änderungswünschen des Auftraggebers (1 pro Monat)

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Optimierungsdienstleistungen für die Dauer von mind. 12 Monaten (= Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.

Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber vorzeitig und ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er dennoch die Einrichtungsgebühren und das monatliche Service-Budget, welches bis zum regulären Vertragsende angefallen wäre.

(E) Erstellung und Verwaltung von Facebook Ads

Festlegung des Werbebudgets für Facebook-Werbeanzeigen

Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen digital lokal zur Verfügung stellt (=Facebook-Budget). Dieses Facebook-Budget darf durch Aktivitäten von digital lokal nicht überschritten werden, es kann aber unterschritten werden. Sollte das Facebook-Budget in einem Monat unterschritten werden, wird der Restbetrag auf den Folgemonat übertragen; eine Auszahlung ist nicht möglich.

Das Facebook-Budget kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder vermindert werden.

Leistungen von digital lokal

Alle Dienstleistungen von digital lokal im Bereich Facebook-Werbeanzeigen gliedern sich in zwei Schritte:

Einrichtung

Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt digital lokal mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme.

  • Grundlegende Analyse des Auftraggebers bezüglich Möglichkeiten Facebook-Werbung
  • Falls noch nicht vorhanden: Einrichtung eines Facebook-Kanals des Auftraggebers sowie eines Facebook-Werbe-Kontos (im Namen des Auftraggebers). Akzeptanz der Nutzungsbedingungen von Facebook und der Nutzungsbedingungen von Facebook Self-Service-Werbeanzeigen im Namen der Auftraggebers durch digital lokal. Sofern bereits vorhanden, übernimmt digital lokal für den Auftraggeber sein Facebook-Konto und den Werbeanzeigenmanager. Hierzu übernimmt digital lokal das Facebook-Konto und den Werbeanzeigenmanager des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Zielgruppen, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Facebook-Budget bzw. passt die Einstellungen an.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, digital lokal die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Facebook-Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Facebook-Kontos mit dem jeweiligen Facebook-Konto von digital lokal zu.

digital lokal verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.

Zeitgleich werden dem Auftraggeber die Einmalkosten in Rechnung gestellt.

Service – Erstellung und Verwaltung von Facebook-Anzeigen

Nach Festlegung des Werbebudgets und Fertigstellung der Einrichtung werden je nach Facebook- und Servicebudget, das im Monat für eine Werbemaßnahme zur Verfügung steht:

  • Falls noch nicht vorhanden: Erstellung einer Unternehmens-Facebook-Seite und Hinterlegung aller relevanten Daten des Auftraggebers
  • Definition von Zielen der Facebook-Kampagne, Zielgruppen und demografische Merkmale, Standort der Auslieferung und der Platzierung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
  • Konzeption einer geeigneten Struktur für verschiedene Kampagnen und Anzeigengruppen, sowie Festlegung des Anzeigenformats
  • Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender Facebook-Kampagnen
  • Festlegung der Zielseiten-URL und des angezeigten Link-Pfads
  • Einbindung von Texten, Bildern oder Videos
  • Auswahl der Zielgruppen, der Standorte der Auslieferung und des Zeitraums
  • Laufende Optimierung der Kampagnen
  • A/B-Tests zur Ermittlung erfolgsversprechender Anzeigen und Zielgruppen
  • Anpassung der Zielgruppen, der Standorte und des Zeitraums
  • Anpassung der Anzeigen-Formate

Mit dem Start der Kampagne beginnt die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mind. 4 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Facebook-Werbe-Konto des Auftraggebers verursachen darf. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Facebook-Werbe-Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Facebook-Werbe-Konto hinterlegt. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Auftraggeber eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (Facebook-Budget inkl. Service-Budget) sowie die Einmalkosten.

Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die Facebook- Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt.

Sonstige Bestimmungen

Etwaige Änderungen an der Webseite des Auftraggebers (v.a. URL-Änderungen) sind digital lokal vorab mitzuteilen. digital lokal weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen der Facebook-Anzeigen auftreten können.

digital lokal garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch den Erfolg der Werbeanzeige. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.

Die Performance der Kampagne kann der Auftraggeber in seinem Loginbereich jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen zur Erfolgsmessung individualisiert aufgeführt.

Eine Pausierung oder das Aussetzen der Kampagne ist während der Laufzeit nicht möglich.

Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er die Servicebudgets, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären, sowie weiterhin die aus dem monatlichen Facebook-Budget bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Kosten.

(F) Erstellung und Verwaltung von Instagram Ads

Festlegung des Werbebudgets für Instagram-Werbeanzeigen

Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen digital lokal zur Verfügung stellt (=Instagram-Budget). Dieses Instagram-Budget darf durch Aktivitäten von digital lokal nicht überschritten werden, es kann aber unterschritten werden. Sollte das Instagram-Budget in einem Monat unterschritten werden, wird der Restbetrag auf den Folgemonat übertragen; eine Auszahlung ist nicht möglich.

Das Instagram-Budget kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder vermindert werden.

Leistungen von digital lokal

Alle Dienstleistungen von digital lokal im Bereich Instagram-Werbeanzeigen gliedern sich in zwei Schritte:

Einrichtung

Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt digital lokal mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme.

  • Grundlegende Analyse des Auftraggebers bezüglich Möglichkeiten zur Instagram-Werbung
  • Falls noch nicht vorhanden: Einrichtung eines Instagram-Business-Accounts des Auftraggebers (im Namen des Auftraggebers). Akzeptanz der Nutzungsbedingungen von Instagram im Namen des Auftraggebers durch digital lokal. Sofern bereits vorhanden, übernimmt digital lokal für den Auftraggeber sein Instagram-Konto. Hierzu übernimmt digital lokal das Instagram-Konto, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Zielgruppen, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Instagram-Budget bzw. passt die Einstellungen an.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, digital lokal die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Instagram-Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Instagram-Kontos mit dem jeweiligen Instagram-Konto von digital lokal zu.

digital lokal verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.

Zeitgleich werden dem Auftraggeber die Einmalkosten in Rechnung gestellt.

Service – Erstellung und Verwaltung von Instagram-Anzeigen

Nach Festlegung des Werbebudgets und Fertigstellung der Einrichtung werden je nach Instagram- und Servicebudget, das im Monat für eine Werbemaßnahme zur Verfügung steht:

  • Falls noch nicht vorhanden: Erstellung einer Unternehmens-Instagram-Seite und Hinterlegung aller relevanten Daten des Auftraggebers
  • Definition von Zielen der Instagram-Kampagne, Zielgruppen und demografische Merkmale, Standort der Auslieferung und der Platzierung in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
  • Konzeption einer geeigneten Struktur für verschiedene Kampagnen und Anzeigengruppen
  • Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender Instagram-Kampagnen
  • Ggf. Festlegung der Zielseiten-URL und des angezeigten Link-Pfads
  • Einbindung von Bildern oder Videos sowie geeigneter Texte und Hashtags
  • Auswahl der Zielgruppen, der Standorte der Auslieferung und des Zeitraums
  • Laufende Optimierung der Kampagnen
  • Anpassung der Zielgruppen, der Standorte und der Auslieferung,
  • Anpassung der Anzeigen-Formate

Mit dem Start der Kampagne beginnt die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mind. 4 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit). Der Vertrag verlängert sich jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Instagram-Konto des Auftraggebers verursachen darf. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Instagram-Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Instagram-Werbe-Konto hinterlegt. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Auftraggeber eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (Instagram-Budget inkl. Service-Budget) sowie die Einmalkosten.

Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die Instagram- Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt.

Sonstige Bestimmungen

Etwaige Änderungen an der Webseite des Auftraggebers (v.a. URL-Änderungen) sind digital lokal vorab mitzuteilen. digital lokal weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen der Instagram-Anzeigen auftreten können.

digital lokal garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch den Erfolg der Werbeanzeige. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.

Die Performance der Kampagne kann der Auftraggeber in seinem Loginbereich jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen zur Erfolgsmessung individualisiert aufgeführt.

Eine Pausierung oder das Aussetzen der Kampagne ist während der Laufzeit nicht möglich.

Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er die Servicebudgets, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären, sowie weiterhin die aus dem monatlichen Instagram-Budget bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Kosten.

(G) Erstellung und Verwaltung von YouTube-Werbeanzeigen

Festlegung des Werbebudgets für YouTube-Werbeanzeigen

Bei Vertragsabschluss entscheidet der Auftraggeber über das Budget, das er pro Monat für die Werbeleistungen digital lokal zur Verfügung stellt (=YouTube-Budget). Dieses YouTube-Budget darf durch Aktivitäten der digital lokal nicht überschritten werden, es kann aber unterschritten werden. Sollte das YouTube-Budget in einem Monat unterschritten werden, wird der Restbetrag auf den Folgemonat übertragen; eine Auszahlung ist nicht möglich.

Das YouTube-Budget kann vom Auftraggeber jederzeit mit Wirkung für den folgenden Abrechnungszeitraum erhöht oder vermindert werden.

Leistungen von digital lokal

Alle vorgenannten Dienstleistungen von digital lokal im Bereich YouTube-Werbeanzeigen gliedern sich in zwei Schritte:

Einrichtung

Nach Vertragsabschluss, § 3, beginnt digital lokal mit der Erstellung der jeweils beauftragten Werbemaßnahme.

  • Grundlegende Analyse des Auftraggebers bezüglich Möglichkeiten YouTube-Werbung
  • Falls noch nicht vorhanden: Einrichtung / Anmeldung grundlegender Systeme wie eines YouTube-Kanals sowie eines Google Adwords-Konto (im Namen des Auftraggebers). Akzeptanz der Nutzungsbedingungen von YouTube und der Nutzungsbedingungen von Google Adwords im Namen der Auftraggebers durch digital lokal. Sofern bereits vorhanden, übernimmt digital lokal für den Auftraggeber sein YouTube- und Google AdWords-Konto. Hierzu übernimmt digital lokal das YouTube- und Google AdWords-Konto des Auftraggebers, erstellt bzw. überarbeitet die Kampagnen (insbes. die Keywords, Anzeigen oder Anzeigengruppen) und verwaltet das Google AdWords Tagesbudget bzw. passt die Einstellungen an.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, digital lokal die uneingeschränkten administrativen Zugriffsrechte auf das Google AdWords Konto einzuräumen. Der Aufraggeber stimmt der Kontoverknüpfung seines Google AdWords Kontos mit dem jeweiligen google Adwords-Konto von digital lokal zu.

digital lokal verwaltet das Konto des Auftraggebers eigenständig. Der Auftraggeber erhält ein Zugriffsrecht mit Leserechten, sofern er dies ausdrücklich wünscht.

Zeitgleich werden dem Auftraggeber die Einmalkosten in Rechnung gestellt.

Service – Erstellung und Verwaltung von YouTube-Anzeigen

Nach Festlegung des Werbebudgets und Fertigstellung der Einrichtung werden je nach YouTube- und Servicebudget, das im Monat für eine Werbemaßnahme zur Verfügung steht:

  • Definition von Zielen der YouTube-Kampagne, Zielgruppen und demografische Merkmale, Standort der Auslieferung, Suchbegriffen und Suchbegriffskombinationen in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
  • Verwaltung der Einstellungen des Unternehmenskontos (Gebotsstrategie, Zielgruppen, Standort, auszuschließende Keywords)
  • Konzeption einer geeigneten Struktur für verschiedene Kampagnen und Anzeigengruppen
  • Auswahl des Videos
  • Falls noch nicht vorhanden: Hochladen des Videos auf YouTube
  • Benennung des Videos, Auswahl des Thumbnails und Setzung von Tags
  • Erstellung neuer bzw. Optimierung bereits laufender YouTube-Kampagnen
  • Festlegung der Zielseiten-URL und des angezeigten Link-Pfads
  • Einbindung des Videos
  • Festlegung des Videoanzeigenformats
  • Auswahl der Zielgruppen, der Standorte, der Auslieferung, der Themenseiten und Placements
  • Hinzufügen von Anzeigenerweiterungen (u.a. Sitelink, Standort, Telefon, SMS, Preis, Produkt, Angebot, Snippet, Rezensionen)
  • Laufende Optimierung der Kampagnen
  • Anpassung der Zielgruppen, der Standorte, der Auslieferung, der Themenseiten und Placements

Mit dem Start der Kampagne beginnt die vertraglich vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Diese erfolgt in Absprache zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erbringt digital lokal diese Werbemaßnahmen für die Dauer von mind. 4 Monaten (=Mindestvertragslaufzeit).

Der Vertrag verlängert sich jeweils um die angegebene Vertragslaufzeit, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass der Auftragnehmer Kosten über das Google AdWords Konto des Auftraggebers verursachen darf. Sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, stimmt der Auftraggeber zu, dass mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit die Rechnungsstellung des Google AdWords Kontos über den Auftragnehmer läuft. Hierzu wird der Auftragnehmer als Rechnungsempfänger im Google AdWords Konto hinterlegt. Mit Beginn der Mindestvertragslaufzeit erhält der Auftraggeber eine anteilige Rechnung über die monatlichen Kosten für den Startmonat (YouTube-Budget inkl. Service-Budget) sowie die Einmalkosten.

Beendet der Auftraggeber die Zusammenarbeit, wird die YouTube- Kampagne auf den Ausgangszustand zurückgestellt.

Sonstige Bestimmungen

Etwaige Änderungen an der Webseite des Auftraggebers (v.a. URL-Änderungen) sind digital lokal vorab mitzuteilen. digital lokal weist darauf hin, dass durch Änderungen an der Originalseite, die vom Auftraggeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden, Funktionsstörungen der YouTube-Anzeigen auftreten können.

digital lokal garantiert weder konkrete Anzeigenpositionen noch die Dauer der Anzeigenschaltung. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird.

Die Performance der Kampagne kann der Auftraggeber in seinem Loginbereich jederzeit überprüfen. Dort werden bestimmte Kennzahlen zur Erfolgsmessung individualisiert aufgeführt.

Eine Pausierung oder das Aussetzen der Kampagne ist während der Laufzeit nicht möglich.

Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Kündigt der Auftraggeber vorzeitig einzelne Vertragsbestandteile ohne dass für ihn ein wichtiger Kündigungsgrund vorgelegen hätte, so schuldet er die Servicebudgets, die bis zum regulären Vertragsende angefallen wären, sowie weiterhin die aus dem monatlichen YouTube-Budget bis zum Kündigungszeitpunkt angefallenen Kosten.

§ 5 Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Verwendung überschüssigen Budgets

Die im Angebot angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise, zuzüglich der derzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

Die Rechnungsstellung erfolgt wie im Angebot angegebenen Turnus (=Abrechnungszeitraum). Falls im Angebot nicht anders geregelt werden die einmaligen Gebühren unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig. 

Fremdkosten von Drittanbietern werden zusammen mit dem eigenen Entgelt der digital lokal eingezogen.

Aufwendungen, die über die im Auftrag enthaltenen Leistungen hinausgehen, werden erst nach Rücksprache mit dem Auftragsgeber geleistet und mit einem vereinbarten Stundensatz von 110 Euro (netto) pro Arbeitsstunde abgerechnet.

Sofern im Angebot nicht anders geregelt wird und ein mit dem Auftraggeber vereinbartes Budget nicht vollständig zweckentsprechend verwendet werden kann, ist digital lokal berechtigt, das nicht verbrauchte (Zusatz-)Budget nach eigenem Ermessen für andere Dienstleistungen zu verwenden.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so hat digital lokal das Recht die Suchmaschinenmarketing- oder Social-Media-Kampagne so lange zu stoppen, bis die offenen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Der Auftraggeber hat hierbei jedoch die laufenden monatlichen Kosten (für SEA die laufenden Betriebskosten und Provision, für SEO das laufende Budget) zu zahlen. Der Auftraggeber kann hieraus keine Rechte ableiten, insbesondere hat der Auftraggeber kein Recht zur außerordentlichen Kündigung.

digital lokal berechnet ab Verzugseintritt Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung weiterer Schäden ist nicht ausgeschlossen.

§ 6 Keine Exklusivität

digital lokal ist es gestattet, benachbarte oder ähnliche Suchbegriffe verschiedener Auftraggeber gleichzeitig zu betreuen. digital lokal wird dabei nicht den Interessen eines Auftraggebers Vorrang vor den Interessen eines anderen Auftraggebers einräumen.

digital lokal schulden auch bei Schaltung von Werbemitteln auf Webseiten keinen Konkurrenzschutz.

§ 7 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die beauftragte Dienstleistung nötigen Informationen, Daten und Inhalte (bspw. Logos, Bilder, Videos, Texte, Definitionen, Zugangsdaten für die Bearbeitung der Auftraggeberwebseite für die Optimierung der Seite, Zugangsdaten bzw. Authentifizierungs-PIN für die eventuelle Optimierung des Google My Business Eintrags etc.) (im Folgenden einheitlich auch „Inhalte“ genannt) in dem jeweils genannten Format unverzüglich bereitzustellen, jedoch jedenfalls 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin, bzw. binnen 5 Werktagen nach schriftlicher Aufforderung durch digital lokal.

Der Auftraggeber hat für den Fall, dass etwaige Zielseiten von Werbemitteln nicht bei digital lokal liegen, die ausreichende technische Verfügbarkeit der jeweiligen Zielseiten und Inhalte, auf die die Werbemittel verweisen, sicherzustellen.

Nach Fertigstellung der Kampagne, der Texte, der ggf. einzurichtenden Webseite und Werbemittel (im Folgenden einheitlich auch „beauftragte Dienstleistung“ genannt) hat der Auftraggeber diese freizugeben. Die Freigabe hat binnen 5 Werktagen nach Aufforderung durch digital lokal zu erfolgen. Werden innerhalb der Frist keine konkreten Korrekturwünsche seitens des Auftraggebers benannt, so gelten die erstellten Inhalte als inhaltlich, sachlich in Ordnung und fehlerfrei und können von digital lokal freigeschaltet werden.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist digital lokal von ihrer Leistungspflicht befreit. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, ist digital lokal für diese Zeit von ihrer Leistungspflicht befreit. digital lokal hat in diesem Fall das Recht, die beauftragte Dienstleistung über den ursprünglichen Endtermin hinaus für die ursprünglich vereinbarte Dauer aufrecht zu erhalten.

§ 8 Gewährleistung und Garantie

digital lokal gewährleistet, dass die Dienstleistungen entsprechend der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

digital lokal gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.

digital lokal erstellt die beauftragte Dienstleistung nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Ein Mangel im Sinne der Gewährleistung ist ausschließlich ein reproduzierbarer Fehler, dessen Ursache in einem Qualitätsmangel der Dienstleistungen von digital lokal liegt. Kein Mangel ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist jedoch die ordnungsgemäße Erfüllung aller nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten. Eine etwaige Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.

§ 9 Urheberrechtliche Nutzungsbefugnisse

Der Auftraggeber erhält nur einfache, nicht-exklusive Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Werken. Eine Herausgabe von Vorlagen, Rohdaten, etc. muss gesondert vereinbart werden und ist vergütungspflichtig. digital lokal stehen alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und sonstigen Rechte an den von ihr erstellten Inhalten und angemeldeten Domains zu, soweit sie nicht ausdrücklich durch diesen Vertrag dem Auftraggeber eingeräumt werden. Ein Recht zur Nutzung der in der beauftragten Dienstleitung genutzten Keywords und der Mechanismen zur Messung des Erfolges besteht über die Vertragslaufzeit hinaus nicht. Der Auftraggeber hat außerhalb der Serviceleistungen keinen Anspruch auf Herausgabe der erstellten Kampagnenstrukturen und der Zugangsdaten zu technischen Systemen, über die die Kampagnenstruktur-Informationen und die Daten zur Erfolgsmessung abgerufen werden können.

Der Auftraggeber räumt digital lokal während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages jeweils nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken, Logos und sonstigen Inhalten des Auftraggebers für Dienstleistungen der beauftragten Art und alle damit zusammenhängenden Maßnahmen (der Werbemittel usw.) kostenfrei ein. Diese Rechteeinräumung erfasst ausdrücklich auch das Recht zur Unterlizenzierung.

Meldet digital lokal für den Auftraggeber und auf den Namen des Auftraggebers eine Domain an, räumt der Auftraggeber digital lokal das Recht ein, die Domain bei Eintritt der in § 10 bezeichneten Gründe auf den eigenen oder einen dritten Namen zu übertragen oder bei der Registrierungsstelle abzumelden.

Die Kosten für die Reservierung und das Hosting neuer oder zusätzlich eingerichteter Domains trägt während der Vertragslaufzeit digital lokal.

§ 10 Außerordentliche Kündigung

Wichtige Gründe für eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund liegen für digital lokal unter anderem vor, wenn

Ansprüche des Auftraggebers gepfändet werden und die Pfändung nicht binnen zwei Wochen aufgehoben wird

der Auftraggeber mit mehr als zwei aufeinander folgenden Rechnungsbeträgen oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug ist

ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird

der Auftraggeber von digital lokal zur Realisierung seiner Ziele unlautere Machenschaften oder unrechtmäßiges Vorgehen erwartet

der Auftraggeber die Bestimmungen über die Zulässigkeit der auf den Rankingseiten eingestellten Inhalte und Begriffe nicht einhält oder gegen wesentliche Vertragspflichten, z. B. die Geheimhaltungspflicht nach § 13, verstößt

Dritte die Zulässigkeit der in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgewählten Keywords oder Seiteninhalte angreifen.

§ 11 Verantwortlichkeit, Freistellung

digital lokal prüft nicht, ob die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten und Werbemittel, bzw. der entsprechenden Zielseiten Rechte Dritter verletzten oder allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der des Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Strafrechts sowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen und nicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen.

Der Auftraggeber ist allein für die Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten und Werbemittel, bzw. der entsprechenden Zielseiten verantwortlich, sowie dafür, dass diese keine Rechte Dritter verletzen und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, einschließlich der des Urheber-, Marken-, Datenschutz-, Wettbewerbs- und Strafrechts sowie den speziellen Vorschriften für bestimmte Berufe (Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker etc.) und Produktgruppen (Arzneimittel, Heilmittel etc.) genügen und nicht gegen behördliche Anordnungen verstoßen.

Der Auftraggeber wird insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) hingewiesen auf:

  • Verbot der unlauteren und irreführenden Werbung (§§ 1, 3 UWG),
  • § 1 Absatz 1 der Preisangabenverordnung (PAngV),
  • § 5 Telemediengesetz (TMG),
  • Datenschutzgrundverordnung (DSGVO),
  • Telekommunikationsgesetz (TKG),
  • Rundfunkstaatsvertrag,
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV),
  • Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV).

Fehlerhafte Angaben und Änderungen oder sonst nach dieser Vorschrift bedenkliche Inhalte hat der Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis an digital lokal zu melden und alles für die Korrektur Erforderliche zu veranlassen.

digital lokal sichert bei den beauftragten Dienstleistungen die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien der Suchmaschinen- und Social-Media-Betreiber zu.

Der Auftraggeber stellt digital lokal hiermit von allen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch die vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte seiner bereits bestehenden oder der in seinem Auftrag erstellten Webseiten und Werbemittel, bzw. der entsprechenden Zielseiten gegenüber digital lokal geltend machen.

digital lokal behält sich vor, solche Inhalte oder Aufträge abzulehnen oder zu unterbrechen und nicht für die Marketingmaßnahmen und die Optimierung zu verwenden, die selbst offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder die sonstigen Geschäftsprinzipien von digital lokal bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt, wenn Hinweise darauf vorliegen, dass die Zielseiten, auf die Werbemittel verweisen, offensichtlich rechtswidrig sind, gegen diese AGB oder die sonstigen Geschäftsprinzipien von digital lokal bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. digital lokal führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung der auf den Seiten des Auftraggebers oder den Zielseiten gehosteten, enthaltenen und freigegebenen Inhalte durch. digital lokal wird den Auftraggeber über die Nichtschaltung einer beauftragten Dienstleistung unter Angabe der Gründe unverzüglich benachrichtigen.

digital lokal ist berechtigt, die im Namen seiner Auftraggeber erstellten Seiten ganz oder teilweise vom Netz zu nehmen, sie so zu verändern, dass sie Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder geforderte Unterlassungserklärungen abzugeben, wenn digital lokal von Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen wird.

§ 12 Haftung

Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft, haftet digital lokal unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet digital lokal im Falle einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet digital lokal bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann (Kardinalspflicht). Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung auf Grund des Produkthaftungsgesetzes und anderer zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

Die vorstehenden Ziffern 1.-3. gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von digital lokal.

Werden an der Webseite des Auftraggebers ohne Absprache mit digital lokal Änderungen durch den Auftraggeber selbst oder Dritte vorgenommen, welche die geleisteten Optimierungsmaßnahmen in ihrer Wirksamkeit gefährden können oder auf andere Art die Position der Seite negativ beeinflussen können, kann hieraus kein Schadensersatzanspruch gegen digital lokal hergeleitet werden.

Ein Schadensersatzanspruch ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn digital lokal eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden von digital lokal nicht ordnungsgemäß geliefert haben, bzw. die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistung nicht ordnungsgemäß funktioniert.

Der Anspruch auf Leistungserbringung ist ausgeschlossen, soweit diese digital lokal unmöglich ist. Unmöglichkeit liegt insbesondere dann vor, wenn Zulieferer, auf deren Dienst digital lokal bei der Leistungserbringung angewiesen ist, die Leistungserbringung ablehnen oder einstellen, ohne dass digital lokal dies zu vertreten hätte. Die Rechte des Auftraggebers bestimmen sich für diesen Fall nach dem Gesetz; insbesondere ist der Auftraggebers zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Auch in Fällen von höherer Gewalt ist digital lokal von der Leistungspflicht befreit. Unter höhere Gewalt fallen alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, die für digital lokal nicht abwendbar sind. Hierunter zählen insbesondere behördliche Maßnahmen, Störung und Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways Dritter einschließlich den Betreibern der vermarkteten Internetseiten, Störungen im Bereich von Leitungsgebern, fehlerhafte Zwischenspeicherung auf sog. Proxy-Servern Dritter oder die Verwendung einer zur Darstellung der Inhalte nicht geeigneten Software oder Hardware auf den Internetseiten des Auftraggebers oder Dritter, sonstige technische Störungen, auch wenn diese Umstände im Bereich von Unterauftragnehmern, Unterlieferanten oder deren Subunternehmern oder bei vom Anbieter autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern auftreten, Notfallmaßnahmen (z.B. im Rahmen der Virenbekämpfung) sowie rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben.

Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet digital lokal nur, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 13 Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen der Vertragsdurchführung seitens digital lokal oder im Auftrag der digital lokal von dritter Seite bekannt gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen geheim zu halten. Dies gilt insbesondere für Informationen über Suchgewohnheiten und Technologie der Suchmaschinen und Linkaufbau, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsbeendigung für einen Zeitraum von 2 Jahren fort.

§ 14 Marketing

digital lokal behält sich während der Vertragslaufzeit das Recht vor den Auftraggeber zu seiner bestimmten Kampagne zu kontaktieren, um die Resonanz zu ermitteln, Verbesserungspotential zu erkennen und weitere Dienstleistungen anzubieten.

digital lokal ist nach schriftlicher Zusage des Auftraggebers berechtigt, ihn als Referenzkunden auf den Webseiten und auf Marketingmaterialien von digital lokal nach außen zu kommunizieren (erfasste Daten des Auftraggebers und dessen Kampagnenauswertung sowie Rankingpositionen auf Suchmaschinen). Über Details des Auftrags wird Stillschweigen bewahrt.

§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie etwaige Nebenabreden hierzu bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit nicht in den AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB ist Nürtingen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtstand ist vorrangig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Nürtingen, 10.01.2022